Treibstoffkonto im EKR: Tanken richtig buchen in Österreich
Das Treibstoffkonto ist im österreichischen Einheitskontenrahmen kein einzelnes festes Konto. Im Kontenrahmen, den das BMF für den SAF-T-Export veröffentlicht, heißen die Konten 7323 Betriebstoffverbrauch PKW und 7322 Betriebstoffverbrauch LKW. Entscheidend für die Buchung ist aber etwas anderes: Beim PKW gibt es keine Vorsteuer, beim Fiskal-LKW schon.
Welches Konto für Treibstoff im EKR?
Der österreichische Einheitskontenrahmen (EKR) ist eine Empfehlung der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, kein Gesetz. Jede Kanzlei und jede Buchhaltungssoftware passt ihn an. Deshalb finden Sie in der Praxis unterschiedliche Nummern für dasselbe Treibstoffkonto. Eine verlässliche Referenz ist der Kontenrahmen für SAF-T, den das Finanzministerium als CSV-Datei zum Download anbietet. Darin stehen unter anderem diese Konten:
📊Kfz-Konten im EKR für SAF-T (BMF)
| Konto | Bezeichnung | Typische Verwendung |
|---|---|---|
| 5600 | Verbrauch von Treibstoffe PKW | Treibstoff als Materialaufwand, Klasse 5 |
| 5601 | Verbrauch von Treibstoffe LKW | wie oben, für LKW |
| 7322 | Betriebstoffverbrauch LKW | Tankbelege für Fiskal-LKW und Kleinbus |
| 7323 | Betriebstoffverbrauch PKW | Tankbelege für PKW und Kombi |
| 7325 | Reparatur- und Serviceaufwand PKW | Werkstatt, Service |
| 7330 | Kfz-Versicherungen | Haftpflicht, Kasko |
| 7345 | Kilometergelder | Kilometergeld bei Auto im Privatvermögen |
| 2500 | Vorsteuer | abziehbare Vorsteuer, nur bei LKW und Ausnahmen |
| 9600 | Privat | Privatanteil der Kfz-Kosten |
Ob Ihre Kanzlei Treibstoff in der Klasse 5 oder in der Klasse 7 führt, ist Geschmackssache. Wichtig sind zwei Dinge: PKW und LKW auf getrennten Konten, weil sie umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt werden, und eine Zuordnung zum konkreten Fahrzeug, wenn der Betrieb mehrere hat. Fragen Sie Ihre Steuerberatung nach dem Kontenplan, bevor Sie selbst Konten anlegen. Mehr zum Begriff im Glossar unter Kontenrahmen.
Vorsteuer beim Tanken: PKW nein, Fiskal-LKW ja
Für Personen- und Kombinationskraftwagen sowie Motorräder ist in Österreich der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das gilt laut Unternehmensserviceportal für Anschaffung, Miete und laufende Kosten, ausdrücklich auch für Treibstoff, Wartung, Maut und Vignette, und zwar auch dann, wenn das Auto zu 100 Prozent betrieblich genutzt wird. Der Tankbeleg wird beim PKW also mit dem Bruttobetrag auf das Treibstoffkonto gebucht.
Ausnahmen vom Vorsteuerausschluss sind laut USP und Wirtschaftskammer unter anderem:
- Fiskal-LKW und Kleinbusse, also Kleinlastkraftwagen, Kasten- und Pritschenwagen sowie Klein-Autobusse, die das BMF in seiner Liste als vorsteuerabzugsberechtigt führt. Die Merkmale müssen werkseitig vorliegen, ein späterer Umbau eines PKW reicht nicht.
- Fahrschul- und Vorführfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die ausschließlich zum Weiterverkauf bestimmt sind.
- Taxis, Mietwagen und ähnliche Fahrzeuge, die zu mindestens 80 Prozent der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dienen.
- Fahrzeuge mit 0 g CO2 pro Kilometer, in der Praxis reine Elektroautos. Hybride sind nicht begünstigt.
Elektroauto: Strom statt Treibstoff
Beim reinen Elektroauto ist die Vorsteuer auf die Anschaffung bis zu einer Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro brutto voll abziehbar. Zwischen 40.000 und 80.000 Euro ist der Abzug möglich, der Anteil über 40.000 Euro wird aber als Eigenverbrauch versteuert. Über 80.000 Euro gibt es keinen Vorsteuerabzug. Eine Anhebung dieser Grenzen ab 2027 ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Die Vorsteuer auf laufende Kosten wie Strom und Service ist nach den allgemeinen Regeln abziehbar.
Beim Fiskal-LKW und beim Kleinbus steht die volle Vorsteuer zu, wenn das Fahrzeug zu mindestens 10 Prozent betrieblich genutzt wird. Die private Nutzung wird dann als Eigenverbrauch versteuert.
Tankbeleg buchen: so gehen Sie vor
Ein Tankbeleg einer österreichischen Tankstelle ist meist eine Kleinbetragsrechnung. Bis 400 Euro brutto genügen Name und Anschrift der Tankstelle, Datum, Menge und Art der Ware, Bruttobetrag und Steuersatz, Ihr Name muss nicht draufstehen (USP: Kleinbetragsrechnungen). Für die Vorsteuer beim Fiskal-LKW reicht das aus.
📋Vom Tankbeleg zur Buchung
- Fahrzeug zuordnen – Kennzeichen oder Fahrzeug auf dem Beleg vermerken. Nur so lässt sich später zeigen, ob der Beleg zum PKW oder zum Fiskal-LKW gehört.
- Konto wählen – PKW auf das PKW-Treibstoffkonto, Fiskal-LKW und Kleinbus auf das LKW-Konto, Strom fürs Elektroauto auf ein eigenes Konto.
- Vorsteuer prüfen – Beim PKW den Bruttobetrag buchen, beim Fiskal-LKW und Elektroauto Netto auf Aufwand und Umsatzsteuer auf Vorsteuer.
- Zahlung buchen – Gegenkonto Kassa bei Barzahlung, Bank bei Karte, oder Lieferverbindlichkeit bei Tankkarte mit Monatsrechnung.
- Privatanteil am Jahresende – Den privaten Anteil der Kfz-Kosten laut Fahrtenbuch über das Privatkonto ausbuchen.
Belege, die Sie fotografieren und digital ablegen, sind in Österreich grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren. Wie das mit dem Handy sauber funktioniert, steht im Artikel Belege digitalisieren per Chat.
Kilometergeld statt Treibstoffkonto
Nicht jedes Auto gehört in die Buchhaltung. Nach dem Überwiegensprinzip ist ein Fahrzeug Betriebsvermögen, wenn es zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird (WKO: Fahrzeug im Privat- oder Betriebsvermögen). Dann buchen Sie die tatsächlichen Kosten, also Treibstoff, Versicherung, Service und Abschreibung, und ziehen den Privatanteil ab.
Liegt die betriebliche Nutzung darunter, bleibt das Auto im Privatvermögen. Sie wählen dann zwischen den tatsächlichen anteiligen Kosten und dem amtlichen Kilometergeld. Dieses beträgt für PKW 0,50 Euro pro Kilometer, für Motorrad und Fahrrad seit 1. Juli 2025 je 0,25 Euro, und deckt sämtliche Fahrzeugkosten ab. Tankbelege werden dann nicht zusätzlich gebucht. Beim PKW ist das Kilometergeld auf 30.000 Kilometer im Kalenderjahr begrenzt. Mehr dazu im Glossar unter Kilometergeld.
Für beide Wege brauchen Sie ein Fahrtenbuch. Es muss lückenlos, zeitnah und chronologisch geführt sein, mit Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende, Ausgangs- und Zielort jeder Fahrt. Ein Fahrtenbuch in Excel erkennt die Finanzverwaltung laut Wirtschaftskammer nicht an, weil es nachträglich geändert werden kann. Papier oder eine App mit unveränderbarer Speicherung sind die sicheren Varianten.
Beispiel: Installateurbetrieb in Linz
Ein Installateur in Linz, Einzelunternehmer mit Umsatzsteuerpflicht, fährt zwei Fahrzeuge: einen Kastenwagen, der auf der BMF-Liste der Fiskal-LKW steht, und einen Diesel-Kombi, den er laut Fahrtenbuch zu 70 Prozent betrieblich nutzt.
Für den Kastenwagen tankt er Diesel um 96 Euro brutto und zahlt mit Karte. Bei 20 Prozent Umsatzsteuer bucht er 80 Euro auf 7322 Betriebstoffverbrauch LKW und 16 Euro auf 2500 Vorsteuer, Gegenkonto 2800 Bank.
Für den Kombi tankt er am selben Tag um 72 Euro brutto. Hier gibt es keine Vorsteuer, er bucht die vollen 72 Euro auf 7323 Betriebstoffverbrauch PKW gegen 2800 Bank. Am Jahresende summieren sich die Kfz-Kosten des Kombis auf 6.400 Euro. 30 Prozent davon, also 1.920 Euro, bucht er als Privatanteil auf 9600 Privat aus. Weil beim Kombi keine Vorsteuer gezogen wurde, entsteht auf den Privatanteil auch keine Umsatzsteuer.
Seine Frau führt in Wels ein Grafikbüro und nutzt ihr privates Auto zu 30 Prozent betrieblich. Sie fährt im Jahr 6.000 betriebliche Kilometer und setzt 3.000 Euro Kilometergeld auf 7345 an. Ihre Tankbelege bucht sie nicht.
Wie Kontevia dabei hilft
Kontevia ist im Early Access. Sie schicken den Tankbeleg als Foto per WhatsApp oder per E-Mail, dazu kurz das Fahrzeug, etwa „Kastenwagen“. Betrag, Datum, Tankstelle und Umsatzsteuer werden ausgelesen und mit den österreichischen Steuersätzen geprüft. Der Beleg bekommt einen Kategorievorschlag, Korrekturen merkt sich das System für den nächsten Beleg. Ihre Steuerberatung erhält einen fertigen Export. Mehr unter Belege per Chat und automatische Kategorisierung. Netto und Steuer eines Bruttobetrags rechnen Sie mit dem USt-Rechner nach.
Offizielle Quellen
- BMF: Standard Audit File-Tax mit Kontenrahmen EKR für SAF-T
- USP: Ausnahmen vom Vorsteuerabzug
- USP: Kleinbetragsrechnungen
- oesterreich.gv.at: Pendlerpauschale und Kilometergeld
- WKO: Vorsteuerabzug bei PKW und Kombi
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben entsprechen dem Stand vom 11. Oktober 2026.
Häufig gestellte Fragen
- Welches Konto ist das Treibstoffkonto im EKR?
- Im Kontenrahmen, den das BMF für den SAF-T-Export veröffentlicht, gibt es 7323 Betriebstoffverbrauch PKW und 7322 Betriebstoffverbrauch LKW in der Klasse 7 sowie 5600 Verbrauch von Treibstoffe PKW und 5601 Verbrauch von Treibstoffe LKW in der Klasse 5. Welches davon gilt, legt der Kontenplan Ihres Unternehmens fest. Wichtig ist, PKW und LKW getrennt zu führen.
- Kann ich mir die Vorsteuer beim Tanken in Österreich zurückholen?
- Beim PKW, Kombi und Motorrad nein, auch bei 100 Prozent betrieblicher Nutzung. Ausnahmen sind unter anderem Fiskal-LKW und Kleinbusse, Fahrschul- und Vorführfahrzeuge, Taxis und Mietwagen sowie Fahrzeuge mit 0 g CO2 pro Kilometer. Beim Elektroauto ist die Vorsteuer auf Strom abziehbar.
- Wie hoch ist das Kilometergeld 2026?
- Das amtliche Kilometergeld beträgt für PKW 0,50 Euro pro Kilometer, seit 1. Juli 2025 für Motorrad und Fahrrad je 0,25 Euro. Für mitfahrende Personen kommen 0,15 Euro pro Kilometer dazu. Beim PKW ist es auf 30.000 Kilometer im Kalenderjahr begrenzt.
- Darf ich Tankbelege buchen, wenn ich Kilometergeld ansetze?
- Nein. Ist das Auto im Privatvermögen, wählen Sie entweder das Kilometergeld oder die tatsächlichen anteiligen Kosten. Das Kilometergeld deckt alle Fahrzeugkosten ab, Tankbelege werden dann nicht zusätzlich als Aufwand gebucht.
- Wird ein Fahrtenbuch in Excel anerkannt?
- Laut Wirtschaftskammer nein, weil es nachträglich geändert werden kann. Anerkannt werden ein gebundenes Fahrtenbuch aus Papier oder eine App, die die Einträge unveränderbar speichert. Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden.
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Kontevia befindet sich im Early Access. Die hier beschriebenen länderspezifischen Regelungen spiegeln die Vorschriften des jeweiligen Staates wider, sind aber kein Versprechen, dass jede Funktion in Ihrem Land bereits verfügbar ist.
Buchhaltung, die mit den EU-Vorschriften Schritt hält
Senden Sie einen Beleg per Chat oder E-Mail, und Kontevia liest ihn aus, verbucht ihn nach den Regeln Ihres Landes und bereitet die Umsatzsteuer sowie den Export für Ihre Steuerberatung vor. Der Early Access ist offen.
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