E-Rechnung in Österreich: Peppol
Was Unternehmen in Österreich über die strukturierte Rechnungsstellung im Rahmen von Peppol wissen müssen: wer betroffen ist, ab wann, in welchem Format und wo Kontevia steht.
Wichtige Fakten
- Status
- Noch keine nationale B2B-Pflicht
- System
- Peppol
- Format
- ebInterface / Peppol BIS 3.0 (UBL)
- Einführung
- ViDA 2030 / 2035
- B2B-Umfang
- noch keine Pflicht
- SAF-T-Meldung
- Nicht erforderlich
Die Daten wurden anhand offizieller Quellen geprüft; einige Details können sich bis zur Einführung noch ändern.
Wer in Österreich betroffen ist
Derzeit besteht für Unternehmen in Österreich keine Verpflichtung, strukturierte Rechnungen an andere Unternehmen zu stellen. Lieferanten an öffentliche Stellen müssen bereits E-Rechnungen versenden, und jedes Unternehmen kann mit seinen Kunden den freiwilligen Austausch von E-Rechnungen vereinbaren. ViDA macht strukturierte Rechnungen ab 2030 für grenzüberschreitende B2B-Lieferungen innerhalb der EU verpflichtend.
So funktioniert es
Eine strukturierte E-Rechnung ist kein PDF. Es handelt sich um eine maschinenlesbare Datei, meist im XML-Format, die dem europäischen Standard EN 16931 oder einem darauf abgebildeten nationalen Schema folgt. In Österreich ist das erwartete Format ebInterface / Peppol BIS 3.0 (UBL). Die Rechnung wird in einer Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware erstellt, validiert und entweder über eine zentrale, vom Staat betriebene Plattform oder über ein Netzwerk wie Peppol zugestellt, je nachdem, welches Modell das Land gewählt hat.
Das System in Österreich wird wie folgt beschrieben: e-rechnung.gv.at / Peppol (B2G seit 2014 verpflichtend; B2B freiwillig). Bei Clearance-Modellen vergibt die Plattform eine offizielle Kennung, und die Rechnung gilt erst nach Annahme als zugestellt; bei dezentralen Modellen wird die Rechnung direkt zwischen den Parteien ausgetauscht, und die Steuerbehörde erhält eine Meldung der wichtigsten Daten.
Empfangene E-Rechnungen werden auf demselben Weg umgekehrt verarbeitet: Die XML-Datei wird von der Software gelesen, dem Auftrag oder Vertrag zugeordnet und ohne erneute Eingabe verbucht. Die Aufbewahrungsvorschriften bleiben gleich, aber die strukturierte Datei, nicht ein Ausdruck, gilt als Original.
Kontevia in Österreich: heute und geplant
- Heute: PDF-Rechnungen mit allen Pflichtangaben und einem Zahlungs-QR-Code.
- Heute: Eingehende PDF-Rechnungen werden ohne Abtippen gelesen und verbucht, egal ob sie per Chat, E-Mail oder Upload eingehen.
- Heute: Duplikatprüfung und ein Archiv aller Dokumente.
- Geplant: Ausstellen und Lesen strukturierter Rechnungen in ebInterface / Peppol BIS 3.0 (UBL) für Peppol, einschließlich Speicherung der von Peppol zurückgegebenen Kennungen.
- Geplant: Validierung nach EN 16931 und den nationalen Regeln von Österreich.
Kontevia befindet sich im Early Access und ist noch nicht an nationale Plattformen angebunden. Bis dahin übermitteln Sie über das offizielle Portal oder einen zertifizierten Anbieter.
Zeitplan für Österreich
| B2B-Status | noch keine Pflicht |
|---|---|
| Einführung | ViDA 2030 / 2035 |
| System und Format | Peppol als Standard, wo vorhanden |
Häufig gestellte Fragen
Ist die E-Rechnung in Österreich verpflichtend?
Nein. Österreich hat derzeit keine nationale Business-to-Business-Pflicht. Die E-Rechnung an öffentliche Stellen ist bereits etabliert, und das EU-Paket ViDA bringt ab 2030 verpflichtende strukturierte Rechnungen für grenzüberschreitende B2B-Lieferungen.
Welches Format wird in Österreich verwendet?
Das erwartete Format ist ebInterface / Peppol BIS 3.0 (UBL). Es basiert auf dem europäischen Standard EN 16931 oder ist darauf abgebildet, sodass Software, die diesen Standard versteht, es erstellen und lesen kann. Die Unterstützung dieses Formats in Kontevia ist geplant; heute stellt Kontevia PDF-Rechnungen aus.
Zählt eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung als E-Rechnung?
Nein. Nach EU-Vorschriften muss eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Ein PDF oder ein gescanntes Bild ist nicht strukturiert. Hybride Formate, die XML in ein PDF einbetten, wie Factur-X, erfüllen die Anforderung hingegen.
Was ändert ViDA für Österreich?
Das EU-Paket VAT in the Digital Age macht ab 2030 strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 für innergemeinschaftliche Business-to-Business-Lieferungen verpflichtend, zusammen mit einer nahezu Echtzeit-Meldung der Daten. Nationale Systeme, einschließlich Peppol, müssen sich bis 2035 an das EU-Modell angleichen. Die nationalen Vorschriften in Österreich gelten in der Zwischenzeit weiterhin.
Wie unterstützt Kontevia bei Peppol?
Heute hält Kontevia Ihre ausgestellten und empfangenen Rechnungen in Ordnung, mit PDF-Rechnungen, Zahlungs-QR-Code und Archiv. Die Erstellung der ebInterface / Peppol BIS 3.0 (UBL)-Datei, die Validierung der Pflichtfelder von Österreich und die Anbindung an Peppol sind geplant. Kontevia ersetzt nicht die offizielle Plattform.
E-Rechnung in anderen EU-Ländern
Bringen Sie Ihre Rechnungsstellung in Ordnung, bevor Peppol kommt
Starten Sie im Early Access, senden Sie Ihre Belege per Chat oder E-Mail und behalten Sie alles an einem Ort. Die Unterstützung für Peppol ist geplant.