ViDA: Was die EU-Mehrwertsteuerreform bis 2035 ändert

Von Kontevia Team5 Min. Lesezeit
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ViDA, kurz für VAT in the Digital Age, macht die strukturierte E-Rechnung ab dem 1. Juli 2030 zur Pflicht für Lieferungen und Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern. Jede dieser Rechnungen wird binnen Tagen digital an die Steuerverwaltung gemeldet, die Zusammenfassende Meldung entfällt. Bis 2035 müssen nationale Meldesysteme an das EU-Modell angeglichen sein.

Was ViDA ist

ViDA ist ein Paket aus der Richtlinie (EU) 2025/516 und zwei Verordnungen, beschlossen am 11. März 2025 und seit dem 14. April 2025 in Kraft. Es besteht aus drei Säulen:

  1. Digitale Meldepflichten und E-Rechnung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU.
  2. Plattformwirtschaft: Plattformen für kurzfristige Vermietung und Personenbeförderung werden in mehr Fällen selbst Steuerschuldner.
  3. Einzige Registrierung: Das OSS-Verfahren wird ausgeweitet, damit weniger Unternehmen sich in mehreren Ländern registrieren müssen.

Für kleine und mittlere Betriebe ist die erste Säule die wichtigste, denn sie ändert Rechnungsformat, Fristen und Meldewege.

Der Zeitplan

📊ViDA-Zeitplan laut Europäischer Kommission

DatumWas passiert
14. April 2025Inkrafttreten. Mitgliedstaaten dürfen nationale E-Rechnungspflichten ohne EU-Genehmigung einführen
1. Januar 2027Kleinere Klarstellungen für OSS- und IOSS-Nutzer
1. Juli 2028Plattformregeln für Vermietung und Personenbeförderung (Staaten können auf 2030 verschieben), Ausweitung des OSS
1. Juli 2030E-Rechnung und digitale Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze
1. Januar 2035Frist für die Angleichung nationaler Meldesysteme an das EU-Modell

Quelle ist die ViDA-Übersicht der Europäischen Kommission.

Was ab 2030 für EU-Lieferungen gilt

Ab dem 1. Juli 2030 gilt für B2B-Umsätze zwischen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten:

  • Die Rechnung muss eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 sein. Ein PDF zählt nicht.
  • Sie ist binnen zehn Tagen nach dem Steuerentstehungszeitpunkt auszustellen.
  • Die Rechnungsdaten werden digital an die Steuerverwaltung des Landes gemeldet, das die verwendete USt-IdNr. vergeben hat, und von dort mit dem Land des Kunden geteilt.
  • Die Zusammenfassende Meldung wird durch diese Einzelmeldung ersetzt.

Für einen Betrieb, der Kunden in anderen EU-Ländern beliefert, heißt das: Das Rechnungsprogramm muss EN 16931 erzeugen können, und Rechnungen dürfen nicht bis zum Monatsende liegen bleiben. Die Zehn-Tage-Frist verträgt keine Sammelfakturierung nach Wochen.

Was das für Deutschland bedeutet

Deutschland ist vorbereitet, weil die inländische E-Rechnungspflicht schon vorher greift: Empfang seit 2025, Ausstellung ab 2027 oder 2028, je nach Umsatz. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD erfüllen bereits EN 16931. Mehr dazu im Artikel E-Rechnungspflicht 2025, 2027, 2028.

Offen ist, ob Deutschland zusätzlich ein Meldesystem für Inlandsumsätze einführt. Bisher gibt es keine zentrale Plattform: Rechnungen gehen direkt vom Lieferanten zum Kunden, das Finanzamt sieht sie nicht im Moment der Ausstellung. Für EU-Lieferungen ändert sich das 2030 durch ViDA ohnehin.

Was das für Österreich bedeutet

In Österreich ist die E-Rechnung nur für Lieferanten des Bundes Pflicht, und zwar seit 2014. Zwischen Unternehmen gibt es Stand Oktober 2026 keine nationale Pflicht, PDF-Rechnungen per E-Mail bleiben im Inland zulässig. ViDA ändert das für Inlandsumsätze nicht automatisch. Für Lieferungen an Unternehmen in Deutschland, Italien oder anderen EU-Ländern gilt ab Juli 2030 aber auch für österreichische Betriebe die E-Rechnung mit digitaler Meldung.

ℹ️

Die Nachbarn sind schon weiter

Mehrere EU-Länder warten nicht auf 2030. Italien betreibt seit 2019 das zentrale System SdI, Polen führt 2026 KSeF ein, Belgien setzt seit 2026 auf Peppol, und in Frankreich gilt seit dem 1. September 2026 die Empfangspflicht für alle Unternehmen. Wer an Kunden in diesen Ländern liefert, merkt die Umstellung oft schon heute über deren Anforderungen.

Beispiel: Maschinenbauer in Stuttgart

Ein Maschinenbauer in Stuttgart liefert im August 2030 ein Ersatzteil für 6.400 Euro an einen Kunden in Lyon, innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei mit Reverse Charge beim Kunden. Heute schreibt er eine PDF-Rechnung und meldet den Umsatz monatlich oder quartalsweise in der Zusammenfassenden Meldung beim BZSt.

Nach ViDA muss er die Rechnung als strukturierte Datei binnen zehn Tagen nach dem Steuerentstehungszeitpunkt ausstellen. Die Daten gehen an die deutsche Steuerverwaltung und werden mit Frankreich geteilt. Die Zusammenfassende Meldung fällt weg. Stimmt die USt-IdNr. des Kunden nicht, fällt das nicht erst im Quartal auf, sondern sofort.

Die Kundenseite

Auch der Empfang ändert sich. Ein Lieferant aus einem anderen EU-Land schickt eine XML-Datei, und Ihre Buchhaltung muss sie lesen, prüfen und verbuchen. Das ist die gute Nachricht: Strukturierte Rechnungen sind für Software einfacher zu verarbeiten als Fotos oder PDFs, denn jedes Feld hat seinen festen Platz.

📋Was Sie schon jetzt tun können

  1. Werkzeug prüfen – Kann Ihr Rechnungsprogramm EN 16931 in UBL oder CII ausgeben und empfangen? Ist Peppol möglich?
  2. Stammdaten bereinigen – USt-IdNummern, Anschriften und Leistungsbeschreibungen müssen stimmen. Ein Validator verzeiht keine Tippfehler.
  3. USt-IdNr. prüfen – Kunden-Nummern regelmäßig in VIES prüfen, etwa mit unserem USt-IdNr.-Check.
  4. Rechnungszyklus verkürzen – Rechnungen zeitnah zur Lieferung schreiben, nicht gesammelt am Monatsende.
  5. OSS im Blick behalten – Wer an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, profitiert ab 2028 von der Ausweitung, siehe OSS-Verfahren und IOSS.

Wie Kontevia sich auf ViDA vorbereitet

Kontevia ist im Early Access. Rechnungen entstehen als strukturierte Datei nach EN 16931 und sind für den Austausch über Peppol vorbereitet. Nationale Systeme wie KSeF oder SdI sind als „vorbereitet für“ umgesetzt, nicht als Live-Anbindung, und der Stand pro Land steht offen auf der Seite E-Rechnung in der EU. USt-IdNummern werden bei jeder Rechnung in VIES geprüft. Ziel ist, dass ein Betrieb, der heute mit Kontevia arbeitet, 2030 nicht umziehen muss.

Offizielle Quellen

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben entsprechen dem Stand vom 10. Oktober 2026.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ViDA?
VAT in the Digital Age ist ein EU-Paket aus Richtlinie (EU) 2025/516 und zwei Verordnungen, in Kraft seit 14. April 2025. Es bringt E-Rechnung und digitale Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze, neue Regeln für Plattformen und eine erweiterte einzige Registrierung über OSS.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für EU-Lieferungen?
Ab dem 1. Juli 2030 für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze. Die Rechnung muss als strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 binnen zehn Tagen nach dem Steuerentstehungszeitpunkt ausgestellt werden, die Daten werden an die Steuerverwaltung gemeldet.
Fällt die Zusammenfassende Meldung weg?
Ja. Die periodische Zusammenfassende Meldung wird durch die transaktionsbezogene digitale Meldung ersetzt. Bis dahin bleibt sie in Deutschland beim BZSt und in Österreich über FinanzOnline Pflicht.
Muss Österreich jetzt auch eine B2B-E-Rechnungspflicht einführen?
Nicht für Inlandsumsätze. ViDA erlaubt den Mitgliedstaaten eine nationale Pflicht ohne Genehmigung der EU, schreibt sie aber nicht vor. Österreich hat Stand Oktober 2026 keine nationale B2B-Pflicht beschlossen. Für EU-Lieferungen gilt ab Juli 2030 auch dort die ViDA-Regel.
Was bedeutet die Frist 2035?
Bis 2035 müssen Länder mit eigenen nationalen Meldesystemen diese an das EU-Modell angleichen, damit Unternehmen nicht für jedes Land ein anderes technisches Verfahren brauchen.

Themen:ViDAVAT in the Digital AgeE-Rechnung EUZusammenfassende Meldungdigitale MeldepflichtEN 16931

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