Peppol und Leitweg-ID: E-Rechnung an Behörden und Firmen

Von Kontevia Team5 Min. Lesezeit
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Peppol ist ein europäisches Netz für strukturierte Rechnungen, keine Behördenplattform und kein Dateiformat. Wer an Bundesbehörden in Deutschland liefert, schickt eine XRechnung mit der Leitweg-ID der Behörde, über Peppol oder per Upload in die Bundesplattform OZG-RE. Zwischen Unternehmen ist Peppol in Deutschland ein möglicher Weg, aber keine Pflicht. In Österreich nimmt der Bund Peppol seit Jahren an.

Was Peppol ist

Peppol entstand als EU-Projekt für die öffentliche Beschaffung und wird heute vom gemeinnützigen Verband OpenPeppol betrieben. Es legt drei Dinge fest:

  • Ein Transportnetz. Dokumente gehen zwischen zertifizierten Zugangspunkten (Access Points) nach einem gemeinsamen Protokoll. Jeder Zugangspunkt kann an jeden anderen liefern.
  • Dokumentstandards. Rechnungen folgen Peppol BIS Billing 3.0, einem Profil der europäischen Norm EN 16931 in UBL-Syntax.
  • Ein Adressverzeichnis. Jeder Teilnehmer hat eine Peppol-ID, damit Absender herausfinden, wohin sie liefern und welche Dokumente der Empfänger annimmt.

Das Vier-Ecken-Modell

📋Wie eine Rechnung durch Peppol reist

  1. Ecke 1: Absender – Ihr Betrieb erstellt die Rechnung in der eigenen Software.
  2. Ecke 2: Ihr Zugangspunkt – Der Dienstleister schlägt die Peppol-ID des Empfängers im Verzeichnis nach.
  3. Ecke 3: Zugangspunkt des Empfängers – Er nimmt die Rechnung entgegen und bestätigt den Empfang.
  4. Ecke 4: Empfänger – Die Behörde oder Firma verarbeitet die Datei automatisch.

Sie brauchen nur eine Beziehung zu Ecke 2, ähnlich wie bei E-Mail: Sie nutzen einen Anbieter, der Empfänger einen anderen. Einige Länder erweitern das zu einem Fünf-Ecken-Modell, bei dem eine Kopie der Daten an die Steuerverwaltung geht. Belgien plant so eine Meldung, für Deutschland ist nichts Vergleichbares beschlossen.

E-Rechnung an den Bund: Leitweg-ID und OZG-RE

Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten von Bundesbehörden nach der E-Rechnungsverordnung elektronische Rechnungen einreichen. Ausgenommen sind unter anderem Direktaufträge bis 1.000 Euro netto. Seit September 2025 laufen alle Rechnungen an die Bundesverwaltung über eine einzige Plattform, die OZG-RE; die frühere ZRE wurde dort zusammengeführt (E-Rechnung Bund).

Die OZG-RE bietet vier Wege: Weberfassung im Formular, Upload fertiger Dateien, Peppol und E-Mail. Für alle ist eine einmalige, kostenlose Registrierung nötig. Standardformat ist die XRechnung, deren Spezifikation die KoSIT auf xeinkauf.de pflegt. Andere Formate nach EN 16931 sind zulässig, etwa ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG als reines XML.

⚠️

Die Leitweg-ID gehört zweimal hinein

Bei Peppol lautet die Empfänger-ID 0204:Leitweg-ID. Zusätzlich muss die Leitweg-ID als Käuferreferenz in der Rechnung selbst stehen. Fehlt sie dort, weist die OZG-RE die Rechnung zurück, auch wenn sie korrekt adressiert war. Als Absender-ID nutzen Sie laut Bundesportal die USt-IdNr. mit dem Schema 9930 oder eine GLN mit 0088.

Die Leitweg-ID steht in den Vergabeunterlagen oder Sie erfragen sie beim Auftraggeber. Länder und Kommunen haben eigene Rechnungseingangsplattformen und Regeln; manche nutzen die OZG-RE mit. Prüfen Sie bei jedem neuen öffentlichen Auftraggeber, welcher Weg gilt.

Zwischen Unternehmen: Peppol ist ein Weg unter mehreren

Für die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen schreibt Deutschland keinen Übertragungsweg vor. Eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei per E-Mail genügt. Peppol lohnt sich, wenn große Kunden ihren Rechnungseingang darauf umstellen oder Sie viele Rechnungen an öffentliche Auftraggeber schreiben. Die Fristen der Inlandspflicht stehen im Artikel E-Rechnungspflicht 2025, 2027, 2028.

📊Peppol in Deutschland, Österreich und Belgien

LandRechnungen an BehördenRechnungen zwischen Unternehmen
DeutschlandE-Rechnung Pflicht für Bundeslieferanten seit 2020, Peppol einer von vier Wegen zur OZG-REE-Rechnung ab 2027/2028 Pflicht, Übertragungsweg frei
ÖsterreichSeit 2014 nur strukturiert, über USP oder PeppolKeine nationale Pflicht, PDF zulässig
BelgienPeppol über MercuriusPeppol seit 2026 Pflicht für in Belgien ansässige Unternehmen

Für deutsche Lieferanten ohne Niederlassung in Belgien gilt die belgische Pflicht nicht direkt. Belgische Kunden sind aber auf Peppol eingestellt und fragen danach.

Österreich: e-Rechnung an den Bund seit 2014

In Österreich nehmen Bundesdienststellen seit dem 1. Jänner 2014 keine Papierrechnungen mehr an. Lieferanten bringen strukturierte Rechnungen über das Unternehmensserviceportal oder über Peppol ein, nach Registrierung im USP. Neben Peppol BIS ist das österreichische Format ebInterface verbreitet. Eine B2B-Pflicht gibt es nicht.

Beispiel: IT-Dienstleister in Bonn

Ein IT-Dienstleister in Bonn betreut ein Bundesamt und stellt monatlich 2.000 Euro netto plus 19 Prozent Umsatzsteuer, also 2.380 Euro, in Rechnung. Der Betrag liegt über der Grenze für Direktaufträge, die E-Rechnung ist Pflicht. Er registriert sich einmal in der OZG-RE, trägt die Leitweg-ID aus dem Vertrag als Käuferreferenz ein und lädt die XRechnung hoch. Bei zwölf Rechnungen im Jahr reicht der Upload. Hätte er zwanzig öffentliche Kunden, wäre ein Peppol-Zugangspunkt bequemer.

Was Peppol nicht löst

Peppol transportiert Rechnungen, es macht sie nicht richtig. Eine Rechnung mit falschem Steuersatz, fehlender Leitweg-ID oder unstimmiger Summe wird automatisch abgelehnt. Prüfen Sie deshalb vor dem Versand gegen EN 16931 und die XRechnung-Regeln; die KoSIT stellt dafür einen frei verfügbaren Validator bereit.

Wie Kontevia dazu passt

Kontevia ist im Early Access. Rechnungen entstehen als strukturierte Datei nach EN 16931, als Peppol BIS Billing 3.0 und als XRechnung, und werden vor dem Versand validiert. Der Versand über das Peppol-Netz ist vorbereitet, nicht für jedes Land live: Die Übertragung über einen Zugangspunkt befindet sich im Early Access. Bis dahin laden Sie die fertige XRechnung in der OZG-RE hoch oder schicken sie per E-Mail. Eingehende Peppol-Rechnungen fließen als XML direkt in die Buchung. Mehr unter Peppol-Integration und im Glossar unter Peppol.

Offizielle Quellen

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben entsprechen dem Stand vom 10. Oktober 2026.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist die Adresse einer deutschen Behörde für eingehende E-Rechnungen. Sie steht in den Vergabeunterlagen oder wird vom Auftraggeber genannt. Sie muss in der XRechnung stehen; bei Peppol ist sie zugleich Teil der Empfänger-ID im Format 0204:Leitweg-ID.
Muss ich an den Bund per Peppol schicken?
Nein. Die Bundesplattform OZG-RE nimmt E-Rechnungen auch per Weberfassung, Upload oder E-Mail an. Peppol lohnt sich bei vielen Rechnungen. Eine kostenlose Registrierung in der OZG-RE ist für alle Wege nötig.
Ab welchem Betrag gilt die E-Rechnungspflicht gegenüber dem Bund?
Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten des Bundes nach der E-Rechnungsverordnung elektronische Rechnungen einreichen. Ausgenommen sind unter anderem Direktaufträge bis 1.000 Euro netto. Die Länder haben eigene Regeln.
Brauche ich Peppol für Rechnungen an andere Unternehmen?
In Deutschland nicht. Die E-Rechnung zwischen Unternehmen darf per E-Mail, Peppol, EDI oder auf anderem Weg übermittelt werden. In Belgien ist Peppol dagegen seit 2026 der Standardweg für inländische B2B-Rechnungen.
Wie läuft die E-Rechnung an den Bund in Österreich?
Seit dem 1. Jänner 2014 nehmen Bundesdienststellen nur noch strukturierte Rechnungen an. Eingebracht werden sie über das Unternehmensserviceportal oder über Peppol, nach vorheriger Registrierung im USP.

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