OSS-Verfahren und IOSS: Fernverkauf in die EU richtig abrechnen
Das OSS-Verfahren erlaubt deutschen und österreichischen Unternehmen, die Umsatzsteuer auf Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern in einer einzigen Quartalsmeldung abzuführen, statt sich in jedem Land registrieren zu lassen. Pflicht wird die Umsatzsteuer des Kundenlandes, sobald solche Umsätze EU-weit 10.000 Euro netto im Jahr übersteigen. Für Importe bis 150 Euro gibt es das IOSS.
Das Bestimmungslandprinzip und die 10.000-Euro-Schwelle
Verkauft ein Onlineshop aus Nürnberg einen Pullover an eine Privatkundin in Lyon, ist die Lieferung grundsätzlich in Frankreich steuerbar. Es fällt französische Umsatzsteuer an, zum französischen Satz. Damit kleine Händler nicht ab dem ersten Paket 26 ausländische Steuerrechte beachten müssen, gilt eine EU-weite Schwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr. Darin zählen innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und elektronische Dienstleistungen an Privatkunden zusammen.
Solange diese Summe im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr unter 10.000 Euro bleibt, dürfen Sie deutsche (oder österreichische) Umsatzsteuer berechnen. Wird die Schwelle überschritten, gilt ab dem Umsatz, mit dem sie überschritten wird, die Steuer des Kundenlandes. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 3c UStG, die einheitliche EU-Regel steht in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.
Kleinunternehmer und Fernverkauf
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit nur Umsätze im Inland. Liegt der Ort der Lieferung nach Überschreiten der 10.000-Euro-Schwelle in Frankreich oder Italien, schützt die heimische Befreiung nicht mehr. Wer viel ins EU-Ausland verkauft, sollte die Schwelle deshalb genau beobachten.
So funktioniert das OSS-Verfahren
OSS ist keine neue Steuer, sondern ein Meldeverfahren. In Deutschland registrieren Sie sich über das BZStOnline-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern, in Österreich über FinanzOnline. Danach gilt:
- Sie berechnen auf jeden grenzüberschreitenden Verkauf an Privatkunden den Satz des Kundenlandes.
- Sie geben pro Quartal eine OSS-Meldung ab, aufgeschlüsselt nach Land und Steuersatz.
- Sie zahlen den Gesamtbetrag an die heimische Behörde (in Deutschland an die Bundeskasse), die ihn an die anderen Staaten weiterverteilt.
Die Meldung ist bis zum Ende des Monats nach dem Quartal fällig, also bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Bis zu diesem Tag muss auch die Zahlung eingegangen sein, ein Lastschrifteinzug ist laut BZSt nicht möglich. Auch ein Quartal ohne Umsätze verlangt eine Nullmeldung. Die Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren und auf Anfrage elektronisch vorzulegen.
Die Registrierung wirkt grundsätzlich ab dem ersten Tag des folgenden Quartals. Wird die Schwelle mitten im Quartal überschritten, können Sie sich bis zum 10. Tag des Folgemonats anmelden und das Verfahren ab dem ersten betroffenen Umsatz nutzen.
Was OSS abdeckt und was nicht
📊OSS, IOSS oder normale Registrierung?
| Situation | Verfahren |
|---|---|
| Ware aus Deutschland an Privatkunden in Frankreich | OSS (EU-Regelung) |
| Software-Abo an Privatkunden in Italien | OSS (EU-Regelung) |
| Ware an Firma mit gültiger USt-IdNr. in Polen | Reverse Charge, Zusammenfassende Meldung |
| Ware aus einem Lager in Polen an polnische Privatkunden | Polnische Registrierung nötig, kein OSS |
| Ware aus China an Privatkunden in der EU, Wert bis 150 Euro | IOSS |
| Vorsteuer aus Rechnungen anderer EU-Länder | Vorsteuer-Vergütungsverfahren, nicht OSS |
Der Lagerpunkt trifft besonders Marktplatzhändler. Wer Ware in Fulfillment-Zentren in Polen oder Tschechien einlagert, tätigt dort Inlandsumsätze, und dafür hilft OSS nicht. Für B2B-Verkäufe ist die Prüfung der USt-IdNr. entscheidend: Nur eine zum Zeitpunkt des Verkaufs gültige Nummer rechtfertigt Reverse Charge. Mit dem kostenlosen USt-IdNr.-Check prüfen Sie Nummern direkt im europäischen VIES-System.
IOSS: Waren aus Drittländern bis 150 Euro
Das Import-One-Stop-Shop-Verfahren gilt für Waren, die aus einem Nicht-EU-Land direkt an Privatkunden in der EU gehen, in Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro. Der Händler berechnet die Umsatzsteuer des Kundenlandes schon an der Kasse und meldet sie monatlich. Das Paket wird ohne Nachforderung beim Empfänger verzollt.
Ohne IOSS kassiert der Zusteller die Einfuhrumsatzsteuer beim Empfänger, meist mit einer Bearbeitungsgebühr. Für Marktplätze gilt häufig die Fiktion des liefernden Unternehmers: Sie führen die Steuer selbst über ihre IOSS-Nummer ab. Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU zudem übergangsweise einen pauschalen Zoll von 3 Euro auf solche Sendungen, und zwar je unterschiedlicher Zolltarif-Unterposition in der Sendung, nicht je Stück: Fünf T-Shirts kosten 3 Euro, T-Shirts und eine Uhr 6 Euro. Die Regel gilt laut Europäischer Kommission vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028.
Beispiel: Holzspielzeug aus Nürnberg
Ein Onlineshop für Holzspielzeug in Nürnberg hat 2025 für 14.000 Euro netto an Privatkunden im EU-Ausland verkauft und liegt damit über der Schwelle. Im dritten Quartal 2026 verkauft er:
- 2.000 Euro netto nach Österreich, 20 Prozent Umsatzsteuer: 400 Euro
- 1.500 Euro netto nach Frankreich, 20 Prozent: 300 Euro
- 1.000 Euro netto nach Italien, 22 Prozent: 220 Euro
Die OSS-Meldung für das dritte Quartal weist 920 Euro aus und ist bis zum 31. Oktober 2026 beim BZSt einzureichen und zu bezahlen. Ein Shop aus Graz in derselben Lage würde für Kunden in Deutschland 19 Prozent ansetzen und über FinanzOnline melden.
📋OSS sauber einrichten
- Schwelle prüfen – EU-Fernverkäufe an Privatkunden im Vorjahr und laufenden Jahr addieren.
- Registrieren – Über das BZStOnline-Portal oder FinanzOnline, rechtzeitig vor Quartalsbeginn.
- Shop umstellen – Steuersatz nach Lieferland berechnen, Lieferadresse und Land auf jeder Rechnung speichern.
- B2B trennen – USt-IdNr. bei Firmenkunden zum Zeitpunkt des Verkaufs prüfen und dokumentieren.
- Quartalsweise melden – Umsätze pro Land und Satz zusammenfassen, Meldung und Zahlung bis Monatsende.
Typische Fehler
- Heimischer Satz für alles, obwohl die Schwelle längst überschritten ist, weil der Shop vor 2021 eingerichtet wurde.
- Veraltete Steuersätze. Länder ändern Sätze und ermäßigte Kategorien; eine einmal gepflegte Tabelle ist nach ein, zwei Jahren falsch.
- Lager im Ausland übersehen. Fulfillment-Bestände erzeugen dort Inlandsumsätze außerhalb von OSS.
- Fremdwährungen falsch umgerechnet. Die OSS-Meldung erfolgt in Euro, mit dem Kurs des letzten Tages des Meldezeitraums.
Was ViDA ändert
Mit dem EU-Paket ViDA wird das Prinzip einer einzigen Registrierung ab dem 1. Juli 2028 ausgeweitet: OSS deckt dann mehr Umsätze ab, etwa bestimmte Warenbewegungen ins eigene Lager in einem anderen Mitgliedstaat. Mehr dazu im Artikel ViDA: Die EU-Mehrwertsteuerreform bis 2035.
Wie Kontevia hilft
Kontevia ist im Early Access. Die Steuersätze aller 27 Mitgliedstaaten sind hinterlegt, jede Ausgangsrechnung trägt das Land des Kunden, und Kontevia bereitet die Zahlen pro Land und Satz für die OSS-Meldung auf. USt-IdNummern werden bei jeder Rechnung in VIES geprüft, damit B2B- und B2C-Umsätze sauber getrennt sind. Die Meldung selbst geben Sie oder Ihre Steuerberatung beim BZSt oder in FinanzOnline ab. Mehr unter Umsatzsteuer mit Kontevia.
Offizielle Quellen
- BZSt: One-Stop-Shop EU-Regelung
- § 3c UStG: Ort der Lieferung beim Fernverkauf
- USP Österreich: Registrierung zum EU-OSS
- Europäische Kommission: OSS-Portal
- Europäische Kommission: 3-Euro-Zoll auf Kleinsendungen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben entsprechen dem Stand vom 11. Oktober 2026.
Häufig gestellte Fragen
- Ab wann muss ich am OSS-Verfahren teilnehmen?
- Teilnehmen müssen Sie nicht, aber sobald Ihre Fernverkäufe und elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern im laufenden oder vorangegangenen Jahr 10.000 Euro netto übersteigen, schulden Sie die Umsatzsteuer des Kundenlandes. Dann ist OSS die einfache Alternative zu einer Registrierung in jedem Land.
- Wo melde ich mich für OSS an?
- In Deutschland elektronisch über das BZStOnline-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern, in Österreich über FinanzOnline. Die Registrierung gilt ab dem ersten Tag des folgenden Quartals; wer die Schwelle überschreitet, kann sich bis zum 10. Tag des Folgemonats rückwirkend registrieren.
- Wann ist die OSS-Meldung fällig?
- Bis zum Ende des Monats nach dem Quartal: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Die Zahlung muss bis zum selben Tag eingehen. Auch ohne Umsätze ist eine Nullmeldung abzugeben.
- Gilt OSS auch für Verkäufe an Firmen im EU-Ausland?
- Nein. Bei Kunden mit gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren, die Umsätze gehören in die Zusammenfassende Meldung. OSS ist nur für Umsätze an Privatpersonen gedacht.
- Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
- OSS erfasst Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der EU an Privatkunden. IOSS gilt für Waren aus Drittländern in Sendungen bis 150 Euro, bei denen die Einfuhrumsatzsteuer schon an der Kasse berechnet wird.
Themen:OSS VerfahrenOne-Stop-ShopIOSSFernverkaufLieferschwelle 10.000 EuroBZStFinanzOnline
Kontevia befindet sich im Early Access. Die hier beschriebenen länderspezifischen Regelungen spiegeln die Vorschriften des jeweiligen Staates wider, sind aber kein Versprechen, dass jede Funktion in Ihrem Land bereits verfügbar ist.
Buchhaltung, die mit den EU-Vorschriften Schritt hält
Senden Sie einen Beleg per Chat oder E-Mail, und Kontevia liest ihn aus, verbucht ihn nach den Regeln Ihres Landes und bereitet die Umsatzsteuer sowie den Export für Ihre Steuerberatung vor. Der Early Access ist offen.
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