Verifactu in Spanien: Was deutsche Unternehmen vorbereiten

Von Kontevia Team6 Min. Lesezeit
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Verifactu ist Spaniens Regelwerk für Rechnungssoftware. Nach geltendem Recht müssen körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen ab 1. Januar 2027 und alle anderen ab 1. Juli 2027 konforme Software nutzen; am 5. Oktober 2026 wurde eine Verschiebung auf Oktober 2028 angekündigt. Eine deutsche Firma, die nur aus Deutschland nach Spanien liefert, ist nicht betroffen, eine spanische SL schon.

Drei spanische Regeln, drei Zwecke

Spanien reguliert Rechnungen aus drei Richtungen, und die Namen werden oft verwechselt.

📊SII, Verifactu und B2B-E-Rechnung im Vergleich

RegelWas sie verlangtWerAb wann
SIIUmsatzsteuerbücher fast in Echtzeit an die AEATGroße Unternehmen, Teilnehmer an monatlicher Erstattung, FreiwilligeSeit 2017
Verifactu (RD 1007/2023)Manipulationssichere Rechnungsdatensätze, Hash-Kette, QR-CodeDie meisten Unternehmen außerhalb von SII1.1.2027 bzw. 1.7.2027 geltend, Oktober 2028 angekündigt
B2B-E-Rechnung (RD 238/2026)Strukturierte Rechnungen zwischen Unternehmen plus ZahlungsstatusUnternehmen und Freiberufler in Spanien6. Oktober 2027 (Umsatz über 8 Mio. Euro), 6. Oktober 2028 (übrige)

SII (Suministro Inmediato de Información) meldet Rechnungsdaten binnen Tagen an die spanische Steuerverwaltung AEAT. Wer in SII ist, fällt nicht unter Verifactu.

Verifactu zielt auf die Software, nicht auf das Rechnungsformat. Die AEAT-Seite zu Rechnungssystemen und der Hinweis zur Fristverlängerung bestätigen die Termine 2027 aus dem Königlichen Gesetzesdekret 15/2025. Softwarehersteller selbst haben keine Verlängerung.

Die B2B-E-Rechnung stammt aus dem Gesetz Crea y Crece. Das am 31. März 2026 veröffentlichte Königliche Dekret 238/2026 macht strukturierte Rechnungen zwischen Unternehmen zwölf Monate nach Inkrafttreten der Ministerialverordnung zur öffentlichen Lösung Pflicht, für Unternehmen über 8 Millionen Euro Umsatz; für alle anderen nach 24 Monaten. Die Verordnung, Orden HAC/1028/2026, ist am 6. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die Pflicht beginnt damit am 6. Oktober 2027 für Unternehmen über 8 Millionen Euro Umsatz und am 6. Oktober 2028 für alle anderen.

Die Ankündigung vom 5. Oktober 2026

Laut Mitteilung des spanischen Finanzministeriums sollen die noch offenen Verifactu-Pflichten auf Oktober 2028 verschoben werden. Dann sollen sie mit der E-Rechnungspflicht für Unternehmen bis 8 Millionen Euro Jahresumsatz zusammenfallen. Eine spätere Änderung soll beide Systeme und die künftige digitale Meldung nach ViDA angleichen. Die Anforderungen an Integrität, Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit bleiben laut Ministerium im Wesentlichen gleich.

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Was die Ankündigung bedeutet

Es ist eine geplante Änderung, noch keine veröffentlichte Rechtsnorm. Geltendes Recht sind weiterhin der 1. Januar 2027 und der 1. Juli 2027. Die technischen Anforderungen fallen nicht weg, sie werden nur verschoben. Wer jetzt konforme Software wählt, verliert unter keinem der beiden Kalender etwas.

Wann ein deutsches Unternehmen betroffen ist

Lieferungen aus Deutschland an spanische Firmen: Keine Verifactu-Pflicht. Sie schreiben eine deutsche Rechnung, bei Waren meist als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, bei Dienstleistungen mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ nach § 14a UStG. Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt für diese grenzüberschreitende Rechnung nicht.

Nur umsatzsteuerlich in Spanien registriert: Verifactu knüpft an die spanische Körperschaft- und Einkommensteuer an. Ein deutsches Unternehmen, das etwa wegen eines Lagers in Spanien nur für die Umsatzsteuer registriert ist und keine Betriebsstätte hat, fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Ob eine Betriebsstätte besteht, klären Sie mit Ihrer Beratung.

Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in Spanien: Nichtansässige mit Betriebsstätte gehören zur zweiten Gruppe (nach geltendem Recht 1. Juli 2027). Eine spanische SL zahlt Körperschaftsteuer und gehört zur ersten Gruppe (1. Januar 2027). Läuft das Rechnungsprogramm des Konzerns in Deutschland, braucht die spanische Einheit ein konformes Modul oder eine lokale Lösung.

Was Verifactu von der Software verlangt

Eine konforme Software muss:

  • für jede Rechnung im Moment der Ausstellung einen Rechnungsdatensatz mit festgelegten Feldern erzeugen,
  • die Datensätze per Hash verketten, sodass Löschen oder Ändern die Kette bricht,
  • ein Ereignisprotokoll führen,
  • auf jede Rechnung einen QR-Code drucken, mit dem der Kunde sie bei der AEAT prüfen kann,
  • die Datensätze entweder sofort an die AEAT senden (Verifactu-Modus) oder signiert für Prüfungen speichern.

Der Hersteller gibt eine Konformitätserklärung ab. Wer nach Fristbeginn Software ohne diese Erklärung nutzt, verstößt selbst gegen die Regeln, nicht nur der Hersteller. Kassensysteme sind erfasst, wenn sie Rechnungen oder vereinfachte Rechnungen ausstellen.

Spanische Steuerdetails

Spanien hat 21 Prozent Regelsatz, ermäßigt 10 und 4 Prozent. Eine allgemeine Kleinunternehmergrenze wie in Deutschland (25.000 Euro) oder Österreich (55.000 Euro brutto) gibt es nicht. Die Kanaren, Ceuta und Melilla liegen außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets und haben eigene indirekte Steuern. Vor Reverse-Charge-Rechnungen an spanische Firmen prüfen Sie die Nummer mit dem USt-IdNr.-Check.

Beispiel: Solartechnik aus Freiburg

Ein Solartechnik-Händler aus Freiburg gründet eine SL in Málaga. Die SL zahlt spanische Körperschaftsteuer, ihre Rechnungssoftware muss nach geltendem Recht ab 1. Januar 2027 konform sein. Eine Rechnung an einen Installateur in Sevilla über 2.000 Euro plus 21 Prozent, also 2.420 Euro, trägt dann einen QR-Code und einen verketteten Datensatz. Wird die Verschiebung auf Oktober 2028 beschlossen, ändert sich das Datum, nicht die Software.

Die Lieferung von Modulen aus dem Freiburger Lager an die SL ist dagegen eine innergemeinschaftliche Lieferung der deutschen Muttergesellschaft. Sie wird in Deutschland abgerechnet und braucht kein Verifactu.

📋Checkliste für Unternehmen mit spanischer Einheit

  1. Status klären – SII, Verifactu oder Regelung im Baskenland oder Navarra, und welche Frist gilt.
  2. Erklärung anfordern – Der Softwarehersteller muss die Konformitätserklärung liefern.
  3. Modus wählen – Sofortige Übermittlung an die AEAT ist leichter zu verteidigen als der spätere Nachweis eines intakten Protokolls.
  4. Alle Kanäle abdecken – Kasse, manuelle Rechnungen und jedes Konzernwerkzeug, das für die spanische Einheit fakturiert.
  5. E-Rechnung mitdenken – Ein Werkzeug wählen, das auch strukturierte B2B-Rechnungen kann, um eine zweite Umstellung zu vermeiden.

Wie Kontevia hilft

Kontevia ist im Early Access. Die spanischen Länderregeln enthalten Steuersätze und Sonderfälle, das Datenmodell ist auf verkettete Rechnungsdatensätze und QR-Prüfung ausgelegt. Kontevia ist damit für Verifactu und für strukturierte B2B-Rechnungen vorbereitet, beansprucht aber keinen zertifizierten Live-Status für jeden Nutzer. Im Tarif Professional führen Sie bis zu drei Länder in einem Konto. Mehr unter E-Rechnung mit Kontevia und im Glossar unter Verifactu.

Offizielle Quellen

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben entsprechen dem Stand vom 11. Oktober 2026.

Häufig gestellte Fragen

Gilt Verifactu für deutsche Unternehmen?
Nicht für Lieferungen aus Deutschland ohne Betriebsstätte in Spanien. Verifactu betrifft Unternehmen und Freiberufler, die in Spanien der Körperschaft- oder Einkommensteuer unterliegen, sowie Nichtansässige mit Betriebsstätte dort. Eine spanische SL ist voll erfasst.
Ab wann ist Verifactu Pflicht?
Nach geltendem Recht für Körperschaftsteuerpflichtige ab 1. Januar 2027, für alle anderen ab 1. Juli 2027. Am 5. Oktober 2026 hat das spanische Finanzministerium angekündigt, beide Termine auf Oktober 2028 zu verschieben. Bis das veröffentlicht ist, gelten die Termine 2027.
Ist Verifactu dasselbe wie eine E-Rechnungspflicht?
Nein. Verifactu regelt die Rechnungssoftware: Datensatz pro Rechnung, Hash-Kette, Ereignisprotokoll und QR-Code. Die strukturierte E-Rechnung zwischen Unternehmen kommt aus dem Gesetz Crea y Crece und dem Königlichen Dekret 238/2026.
Wer ist von Verifactu ausgenommen?
Unternehmen, die ihre Umsatzsteuerbücher über das Echtzeitsystem SII führen, fallen nicht darunter. Das Baskenland und Navarra haben eigene Regelungen ihrer regionalen Steuerverwaltungen.

Themen:VerifactuE-Rechnung SpanienSIIspanische TochtergesellschaftAEATRechnungssoftware

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